

für wehrpflichtige Soldaten gibt es erst seit 1955, dem Gründungsjahr der Bundeswehr. Während für Zeit- und Berufssoldaten das Ablegen eines Diensteides verpflichtend vorgeschrieben ist, wird von Wehrpflichtigen, die aufgrund des Gesetzes Dienst ableisten, nur das Ablegen eines "Feierlichen Gelöbnisses" gewünscht. Wer dazu nicht bereit ist, hat keine Nachteile. Er muss jedoch auf die Beförderungen zum Gefreiten und Obergefreiten während seiner Wehrdienstzeit verzichten.
Das "Feierliche Gelöbnis" wird in der Regel zum Abschluss der allgemeinen Grundausbildung abgelegt; also im Laufe des dritten Monats nach Eintritt in die Bundeswehr. Es wird als öffentliche Veranstaltung unter Beteiligung aller Soldaten eines Standortes und eines Musikkorps der Bundeswehr durchgeführt. Auch die Eltern und Angehörige der Soldaten werden dazu eingeladen. Sie haben nach dem Zeremoniell Gelegenheit, Kaserne und Unterkünfte der Wehrpflichtigen
zu besichtigen. Meist können sie an diesem Tag auch an der Truppenverpflegung teilnehmen. Nach der Veranstaltung haben die Soldaten dienstfrei, so dass Eltern und Angehörige ihre Soldaten mit nach Hause nehmen können.
Am Tag vor dem "Feierlichen Gelöbnis" werden die Soldaten durch ihren Einheitsführer sowie durch die Geistlichen der beiden christlichen Konfessionen auf die Bedeutung und Hintergründe eines Gelöbnisses hingewiesen; auch die Möglichkeit einer Verweigerung wird besprochen. Gleiches gilt auch für die Ablegung des Diensteides von Zeitsoldaten, jedoch mit der Folge, dass bei einer Verweigerung eine sofortige Entlassung aus der Bundeswehr erfolgt, bzw. das freiwillige Dienstverhältnis auf Zeit in Wehrdienst nach Gesetz umgewandelt wird.
Der Ablauf der öffentlichen Veranstaltung zur Ablegung des "Feierlichen Gelöbnissses" ist in einer zentralen Dienstvorschrift geregelt. Er sieht wie folgt aus:
- Wehrpflichtige Soldaten des Standortes treten
auf dem Appellplatz an;
- es folgt der Einmarsch der Truppenfahne, eines
Ehrenzuges und des Musikkorps mit
klingendem Spiel;
- danach wird die gesamte Paradeaufstellung
dem Kommandeur gemeldet, der das
"Feierliche Gelöbnis" durchführt, abnimmt und
bestätigt;
- es folgt das Abschreiten der Front durch den
Kommandeur und Gäste aus dem öffentlichen
Leben (z. B. Bürgermeister, Landrat o. Ä.)
unter den Klängen des preußischen Präsen-
tiermarsches (Komponist: König Friedrich
Wilhelm III. von Preußen). Im Bundesland
Bayern wird statt des preußischen
Präsentiermarsches der bayerische
Präsentiermarsch gespielt. Der Komponist
dieses Stückes ist unbekannt.
- sodann erfolgt eine Ansprache des
Kommandeurs sowie evtl. noch der Gäste aus
dem öffentlichen Leben;
- danach spielt das Musikkorps ein feierliches
Musikstück;
- zum Ablegen des Feierlichen Gelöbnisses wird
die Truppenfahne in die Mitte der
Paradeaufstellung getragen und eine
Abordnung der wehrpflichtigen Soldaten tritt
dazu;
- nun sprechen die Soldaten das "Feierliche
Gelöbnis" nach dem vorgeschriebenen Text:
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland
treu zu dienen und das Recht und die Freiheit
des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen !"
Der Zusatz "so wahr mir Gott helfe" entfällt
beim Gelöbnis. Er kann nur beim Ablegen des
Diensteides von Soldaten, die freiwillig Dienst
in der Bundeswehr leisten (Soldaten auf Zeit),
hinzugefügt werden.
- nach dem Sprechen der Gelöbnisformel durch
die Soldaten spielt das Musikkorps die
Nationalhymne;
- der Kommandeur bestätigt nun das Ablegen
des Gelöbnisses mit Worten und durch
Handschlag der zur Truppenfahne getretenen
Wehrpflichtigen;
- nach dem Zurücktreten der Abordnungen und
dem Zurückführen der Truppenfahne spielt
das Musikkorps noch einen Marsch. Meist ist
dies der Truppenmarsch der Divisioin oder
eines entsprechenden Verbandes, zu der die
militärische Einheit gehört;
- zuletzt marschieren Fahnenabordnung mit
Truppenfahne, Ehrenzug und Musikkorps mit
klingendem Spiel vom Platz;
Mit dem Ausmarsch aller übrigen Soldaten endet das "Feierliche Gelöbnis", das je nach Länge der Ansprache(n) ca. 45 Minuten dauert.
Militärmusik- festival